Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

served Tennis GmbH

Sennhüttenstrasse 6, 8805 Richterswil, Schweiz

Telefon: +41 76 778 76 48

UID: CHE-351.588.545

gültig ab 01.03.2026

1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der served Tennis GmbH (nachfolgend „Tennisschule") und den Teilnehmenden an Tennisunterricht, Trainings, Kursen, Camps, Events sowie weiteren angebotenen Dienstleistungen.

Mit der Anmeldung oder Inanspruchnahme einer Leistung gelten diese AGB als akzeptiert.

2Leistungen / Leistungsumfang

2.1

Die Tennisschule erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Gruppenunterricht
  • Einzeltraining
  • Förder- und Leistungstraining
  • Camps, Events und Spezialtrainings
  • Weitere sportbezogene Dienstleistungen

2.2

Massgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind:

  • die jeweilige Ausschreibung
  • individuelle Vereinbarungen
  • die auf der Website veröffentlichten Angebote

Verbindlich sind die jeweils aktuellen Angaben auf: www.srvd.ch

2.3

Abbildungen, Trainingsbeschreibungen oder Darstellungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

2.4

Die Tennisschule ist berechtigt, Trainingsgruppen, Trainingsorte, Trainer:innen, Trainingszeiten oder Trainingsformate anzupassen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist. Ein Anspruch auf bestimmte Trainer:innen, fixe Trainingsbedingungen oder unveränderte Gruppenzusammensetzungen besteht nicht.

2.5

Die Tennisschule ist berechtigt, Trainer:innen durch qualifizierte Stellvertretungen zu ersetzen.

3Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch (z.B. Website, Formular, E-Mail).

Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die Tennisschule zustande.

Die Tennisschule behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4Preise und Zahlungsbedingungen

4.1

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise.

4.2

Rechnungen sind innert der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

4.3

Bei Zahlungsverzug behält sich die Tennisschule vor:

  • Mahngebühren zu erheben
  • Leistungen auszusetzen
  • Offene Forderungen rechtlich durchzusetzen

4.4

Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

5Gruppenunterricht

5.1 Gruppeneinteilung

Die Gruppenzusammensetzung erfolgt durch die Tennisschule unter Berücksichtigung sportlicher und organisatorischer Kriterien. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppeneinteilung besteht nicht.

5.2 Preise / Gruppengrösse

Die Preise basieren auf der geplanten Gruppengrösse. Bei dauerhaften Veränderungen kann eine angemessene Preisanpassung erfolgen. Allfällige Gutschriften werden am Ende der Kursperiode verrechnet.

5.3 Absenzen

Nicht besuchte Lektionen aus persönlichen Gründen werden weder nachgeholt noch rückerstattet. Bei längerfristiger, nachgewiesener Verhinderung (Krankheit/Unfall) kann gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eine anteilige Gutschrift gewährt werden. Ein Anspruch besteht nicht.

5.4 Laufzeit / Verbindlichkeit

Die Anmeldung gilt für die gesamte Kursperiode und ist verbindlich. Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Periode ist ausgeschlossen.

5.5 Mindestteilnehmerzahl

Kurse finden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt. Die Tennisschule behält sich vor, Kurse anzupassen, zusammenzulegen oder abzusagen.

5.6 Wetterbedingungen

Wetterbedingte Einschränkungen im Outdoor-Training berechtigen nicht zu Rückerstattungen. Die Entscheidung über die Durchführbarkeit obliegt ausschliesslich der Tennisschule.

6Einzelunterricht

6.1

Einzellektionen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden.

6.2

Fristgerecht abgesagte Lektionen können nachgeholt werden.

6.3

Bei kurzfristigen Absagen oder unentschuldigtem Fernbleiben wird die Lektion vollumfänglich verrechnet.

6.4

Bestätigte Lektionen sind verbindlich. Ein Rücktritt berechtigt nicht zur Rückerstattung.

7Ausfälle durch die Tennisschule

Lektionen, die aus Gründen der Tennisschule ausfallen, werden nach Möglichkeit nachgeholt.

Ist ein Nachholen nicht möglich, erfolgt eine anteilige Gutschrift oder Rückerstattung.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, Epidemien/Pandemien, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung.

Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.

9Gesundheit / Sicherheit

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken vor Trainingsbeginn offenzulegen.

Die Tennisschule behält sich vor, Teilnehmende bei gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Bedenken vom Training auszuschliessen oder Trainings anzupassen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

10Haftung und Versicherung

10.1

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

10.2

Die Haftung der Tennisschule wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Tennisschule haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.3

Für Unfälle, Sachschäden, Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände übernimmt die Tennisschule keine Haftung.

10.4

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, über eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung zu verfügen.

11Verhalten und Weisungsrecht

Die Teilnehmenden verpflichten sich zu respektvollem und sportlich fairem Verhalten.

Den Anweisungen der Trainer:innen ist Folge zu leisten.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann ein Ausschluss erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

12Datenschutz

Die Tennisschule bearbeitet personenbezogene Daten gemäss dem geltenden Schweizer Datenschutzrecht. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

13Foto- und Videoaufnahmen

Während des Trainings können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

Diese dürfen für Kommunikations- und Marketingzwecke verwendet werden, sofern keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt.

Die Verwendung erfolgt unter Wahrung berechtigter Interessen der Teilnehmenden.

Eine Ablehnung ist jederzeit möglich.

14Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich über elektronische Kanäle. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten bereitzustellen.

15Änderungen des Angebots

Die Tennisschule behält sich vor, organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Wesentliche Änderungen werden angemessen kommuniziert.

16Keine Übernahme von Verpflichtungen Dritter

Die served Tennis GmbH übernimmt keine Verpflichtungen früherer Anbieter.

17Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der served Tennis GmbH.

18Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen bedürfen der Schriftform oder einer gleichwertigen elektronischen Form.

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